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Digitalisat > Sachbereich :
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& Jahrhundert:
ab 1600
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A
C
- Consilium Oder Rähtliches Gutachten/ Wie Ein Soldat im Felde für Kranckheiten sich hüten/ und denselben zur Noht begegenen könne (1689)
- Corpus Iuris Militaris (1687)
- Corpus Iuris Militaris, Das ist: Ein vollkommenes Krieges-Recht, Und Artickels-Brieffe Verschiedener Hohen Potentaten, Als: Käyser- und Königlichen Majest. Churfürstl. Fürstl. Durchl. des Heil. Röm. Reichs Republ. und andern Herrschafften, welche mit Kriegs-Satzungen und Observat. aufs neue vermehret und publiciret : Insonderheit Das Churfürstl. Brandenburgische Mit des Churfürstl. Brandenb. Raths und General- Auditeur Eberhard Hoyers, weyland vormahls mit einigen Notis versehen: Nunmehr aber mit nützlichen Additionen, Erklärungen und Quaestionen, und insonderheit mit einer kurtzen Anleitung von den Kriegs-Gerichten und derselben Unterscheid ... (1693)
- Corpus Iuris Militaris, Das ist: Ein vollkommenes Krieges-Recht/ Und Artickels-Brieffe Verschiedener Hohen Potentaten/ Als: Käyser- und Königlichen Majest. Churfürstl. Fürstl. Durchl. des Heil. Röm. Reichs Republ. und andern Herrschafften/ welche mit Kriegs-Satzungen und Observat. aufs neue vermehret und publiciret : Insonderheit Das Churfürstl. Brandenburgische Mit des Churfürstl. Brandenb. Raths und General- Auditeur Eberhard Hoyers, weyland/ vormahls mit einigen Notis versehen: Nunmehr aber mit nützlichen Additionen/ Erklärungen und Quaestionen/ und insonderheit mit einer kurtzen Anleitung von den Kriegs-Gerichten und derselben Unterscheid ... (1693)
- Corpus Iuris Militaris: Worin/ das Holländisch Kriegs-Recht/ Und Articuls-Brieffen Petri Pappi, von Tratzberg JC. mit nützlichen Anmerckungen und Rechtsgründen erkläret; Nicht weniger auch/ Käysers Maximiliani II. Articuls-Brieffen: Mit XXXIII. Articuln auß Caroli V. Peinliche Halßgerichts-Ordnung; Sampt Schwedisch- Dännemärckisch- und Schweitzerischen Kriegs-Rechten/ begriffen (1657)
E
F
G
K
K (Fortsetzung)
- Kurtze Kriegs-Wund-Artzney, Oder Die Kunst, Schuß- und Kugel-Wunden zu heylen (1676)
- Kurtzer Begrieff/ Der Kriegs Ordnung/ So unter den Herrn Staden und sonsten anderer Orthen mehr gehalten wird : Darinnen alle vornembste Articul/ wie man sich in Kriegen verhalten soll/ Auch von Verbrechung und was vor Straffe darauff erfolge/ eigentlich verfasset sind (1625)
- Kurzweiliger und physicalischer Zeitvertreiber Worinnen bey nahe in die Tausend höchst-anmuthige, nachdenkliche und recht nüzliche Natur-Fragen Fleißigst untersuchet, und (1685)
M
- Medicamenta militaria dogmatica,hermetica et magica : das ist: außerlesene und experimentirte kriegs-Artzney, mit welchen eine Feld- oder Hand-Apotecken außgerüstet und ein jeder Soldat auff den Nothfall versehen seyn solle (1632)
- Medicina militaris: das ist, gemeine Handtstücklein zur Kriegs-Artzney gehörig ; mit wolgegründten Experimenten gezieret, unnd den gemeinen Soldaten, Ritter unnd Knechten zum Nutzen an Tag gegeben (1621)
N
O
- Ob das Wasserbeschawen In Krankheiten etwas nuze, und wie weit demselben zu trauen? (1688)
- Officirer Feld-Apoteke. Woraus ein jeder Officirer, es sey in Campagne oder auff Reisen, im Nothfall bey allen Kranckheiten und Blessuren, wann keine Medici oder tüchtige Chirurgi bey der Hand, sich selbst curiren könne (1688)
P
- Pharmacopoliolum Campestre Et Itinerarium, Oder Feld- und Reise-Apothecklein (1679)
- Physicalischer Lust-Garten : Worinen, (gleich denen annehmlichsten Blumen und Garten-Gewächsen) sehr viele Anmuthige, Nachdenkliche, Lust- und Nutz-spielende Natur-Fragen Fleißig untersuchet, und gründlich erörtert, zu gelehrter und ungelehrter sonderbahrer Ergezzung, vorgestellet werden (1690)
S
- Schwedisches Kriegs-Recht (1647)
- Seiner Churfürstlichen Durchläucht. zu Brandenburg ... in Preussen/ zu Magdeburg/ Jülich/ Cleve/ Berge/ Stettin/ Pommern ... Hertzogen ... Ernewerte Interims-Ordinanz (1679)
- Statera Silentii Bellici: oder Rechtliches und zu dieser Zeit hochnötiges Bedencken (1653)
- Statera silentii bellici : oder Rechtliches und zu dieser Zeit hochnötiges Bedencken/ über diese zwey Fragen: 1. Ob die dreissig- und viertzig-Jährige Verjahrung in Zeit des nechstvörigen Teutschen Kriegeswesen; Sonderlich in SchuldFoderungen und Dienstbarkeiten/ auch bey den Sachsen statt finde? ... 2. Und ob nicht in einem und andern Fall der also im gedachten Kriges-Wesen verstriechenen Verjährung/ die Wiedereinsetzung in den vörigen Stand dawieder zu zulassen sey? ... Cum annexo rerum Indice perutili & congruo: Auf Begehren und zu Nutze des gemeinen Mannes aus den gemeinen beschriebenen/ üblichen/ so geist- so weltlichen Römischen Civil- und Sächischen Rechten, Jedoch ohn Abbruch der im Instrumento Pacis befindlichen so wol Geist- als Weltlichen Verordnunge zusammengezogen und gestellet (1653)
- Statera silentii bellici: oder Rechtliches und zu dieser Zeit hochnötiges Bedencken/ über diese zwey Fragen: 1. Ob die dreissig- und viertzig-Jährige Verjahrung in Zeit des nechstvörigen Teutschen Kriegeswesen; Sonderlich in SchuldFoderungen und Dienstbarkeiten/ auch bey den Sachsen statt finde? ... 2. Und ob nicht in einem und andern Fall der also im gedachten Kriges-Wesen verstriechenen Verjährung/ die Wiedereinsetzung in den vörigen Stand dawieder zu zulassen sey? ... Cum annexo rerum Indice perutili & congruo: Auf Begehren und zu Nutze des gemeinen Mannes aus den gemeinen beschriebenen/ üblichen/ so geist- so weltlichen Römischen Civil- und Sächischen Rechten, Jedoch ohn Abbruch der im Instrumento Pacis befindlichen so wol Geist- als Weltlichen Verordnunge zusammengezogen und gestellet (1653)
- Statera silentii bellici: oder Rechtliches und zu dieser Zeit hochnötiges Bedencken/ über diese zwey Fragen: 1. Ob die dreissig- und viertzig-Jährige Verjahrung in Zeit des nechstvörigen Teutschen Kriegeswesen; Sonderlich in SchuldFoderungen und Dienstbarkeiten/ auch bey den Sachsen statt finde? ... 2. Und ob nicht in einem und andern Fall der also im gedachten Kriges-Wesen verstriechenen Verjährung/ die Wiedereinsetzung in den vörigen Stand dawieder zu zulassen sey? ... Cum annexo rerum Indice perutili & congruo: Auf Begehren und zu Nutze des gemeinen Mannes aus den gemeinen beschriebenen/ üblichen/ so geist- so weltlichen Römischen Civil- und Sächischen Rechten, Jedoch ohn Abbruch der im Instrumento Pacis befindlichen so wol Geist- als Weltlichen Verordnunge zusammengezogen und gestellet (1653)
- Statera silentii bellici: oder Rechtliches und zu dieser Zeit hochnötiges Bedencken/ über diese zwey Fragen: 1. Ob die dreissig- und viertzig-Jährige Verjahrung in Zeit des nechstvörigen Teutschen Kriegeswesen; Sonderlich in SchuldFoderungen und Dienstbarkeiten/ auch bey den Sachsen statt finde? ... 2. Und ob nicht in einem und andern Fall der also im gedachten Kriges-Wesen verstriechenen Verjährung/ die Wiedereinsetzung in den vörigen Stand dawieder zu zulassen sey? ... Cum annexo rerum Indice perutili & congruo: Auf Begehren und zu Nutze des gemeinen Mannes aus den gemeinen beschriebenen/ üblichen/ so geist- so weltlichen Römischen Civil- und Sächischen Rechten, Jedoch ohn Abbruch der im Instrumento Pacis befindlichen so wol Geist- als Weltlichen Verordnunge zusammengezogen und gestellet (1653)
- Synopsis militaris oder kurtzer Begriff, worinnen enthalten die kayserliche Kriegs-Articul mit ihren sonderbaren Anmerckungen, welche so wohl denen hohen als niederen Kriegs-Officirern und gemeinen Knechten in vorfallender Nothdurfft sehr nutzlich und zu wissen hochnothwendig seynd : Samt vielen anderen dienlichen Fragstücken und einem particular-Anhang unterschiedener Missethaten ... (1687)
V
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