Fehlerhafte Weglassung des Artikels vor Attribut + Substantiv
Buch | Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs. |
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Seitenzahlen | 131 - 132 |
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Unsicherheit |
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In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle
Behandelter Zweifelfall: | |
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Genannte Bezugsinstanzen: | Zeitungssprache, Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, Schulsprache, Fachsprache (Handwerk), Müller - Johannes von, Sprache der Politik, Scheffel - Joseph Victor von, Leo - Therese |
Text |
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Solch artikellose Fügungen sind nicht angebracht, wenn die Form, die dazu geschaffen ist, Unbestimmtheit anzudeuten, mit der vollständigen Bestimmt- $Seite 132$ heit, mit der alten gleich bekannten Abgrenzung eines Begriffes in Widerspruch gerät. Noch eher ist es dem Handwerker zu verzeihen, wenn er im Anzeiger bekannt macht: Junger Arbeiter ... wird gesucht, als wenn Therese Leo die Heimkehr eines Elternpaares mit ihrem Kinde, das uns schon lange beschäftigt hat, also erzählt: dann kehrten sie zurück, Vater, Mutter und müdes Töchterchen. Auch Scheffel überschreitet die Grenze des zulässigen, wenn er schreibt: Gewichtiger Schlüsselbund klapperte an des Kellermeisters Seite; bei Übersiedelung an neuen Wohnsitz und: Darstellungen aus heiliger Geschichte. Das letzte wird wahrlich dadurch nicht gerechtfertigt, daß ein Gymnasiallehrer Biographische Blätter aus deutscher Geschichte, ein Minister zur Vorgeschichte deutscher Nation und selbst Joh. Müller eine Geschichte schweizerischer Eidgenossenschaft geschrieben hat. Friedrich Wilhelm IV. durfte auch nicht sagen: Deutsche Nation hat ein tausendjähriges Anrecht, noch: Der russische Kaiser wird dieser Gattung deutschen Kaisers den Rang nun und nimmer geben. |
Zweifelsfall | |
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Beispiel | |
Bezugsinstanz | Zeitungssprache, Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, Schulsprache, Fachsprache (Handwerk), Müller - Johannes von, Sprache der Politik, Scheffel - Joseph Victor von, Leo - Therese |
Bewertung |
durfte auch nicht sagen, Fehlerhafte, ist zu verzeihen, überschreitet die Grenze des Zulässigen, wird nicht gerechtfertigt |
Intertextueller Bezug |