Camerarius, Disputatio de precibus (Werk), 1560

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Opus Camerarii
Werksigle OC 0646
Zitation Disputatio de precibus, bearbeitet von Jochen Schultheiß (03.02.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0646
Name Joachim Camerarius I.
Status Verfasser
Sprache Latein
Werktitel Disputatio de precibus
Kurzbeschreibung Der Traktat behandelt die folgenden Themen: Gebet als natürliches Bedürfnis des Menschen / Sinn des Betens / Glaubensgrundsätze / Regeln des Gebets / Gefahr der Idololatrie / Sprachliche Form des Gebets / Verhältnis Mensch-Gott im Gebet / Sprache des Gebets / Übereinstimmung des Gläubigen mit den Grundsätzen der Kirche / Gebete für Verstorbene / Unterscheidung Gebet-Gelübde.
Erstnachweis 1560
Bemerkungen zum Erstnachweis Datierung nach dem Erstdruck
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) 1560/01/01
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) 1560/05/06
Schlagworte / Register Gebet; Theologie; Idololatrie; Ikonoklasmus; Heiligenverehrung; Marienverehrung; Apokryphen; Antichrist; Christologie
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Überliefert in
Druck Camerarius, Disputatio de precibus (Druck), 1560
Erstdruck in Camerarius, Disputatio de precibus (Druck), 1560
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 1-70
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsstand
Überprüft am Original überprüft
Bearbeitungsstand korrigiert
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von
Bearbeitungsdatum 3.02.2020
Opus Camerarii
Werksigle OC 0646
Zitation Disputatio de precibus, bearbeitet von Jochen Schultheiß (03.02.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0646
Name Joachim Camerarius I.




Sprache Latein
Werktitel Disputatio de precibus
Kurzbeschreibung Der Traktat behandelt die folgenden Themen: Gebet als natürliches Bedürfnis des Menschen / Sinn des Betens / Glaubensgrundsätze / Regeln des Gebets / Gefahr der Idololatrie / Sprachliche Form des Gebets / Verhältnis Mensch-Gott im Gebet / Sprache des Gebets / Übereinstimmung des Gläubigen mit den Grundsätzen der Kirche / Gebete für Verstorbene / Unterscheidung Gebet-Gelübde.
Erstnachweis 1560
Bemerkungen zum Erstnachweis Datierung nach dem Erstdruck
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn) 1560/01/01
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende) 1560/05/06
Schlagworte / Register Gebet; Theologie; Idololatrie; Ikonoklasmus; Heiligenverehrung; Marienverehrung; Apokryphen; Antichrist; Christologie
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Überliefert in
Druck Camerarius, Disputatio de precibus (Druck), 1560
Carmen
Gedicht? nein
Bearbeitungsdatum 3.02.2020


Widmung und Entstehungskontext

Das Werk ist im Kontext des Gesamtdruckes Herzog Christoph von Württemberg gewidmet.

Aufbau und Inhalt

Titel:
Das Titelwort disputatio ist im Sinne einer "Untersuchung" aufzufassen, nicht einer "Disputation", wie sie im Kontext der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gelehrtenkultur gängig war.

Inhalt:
Das Gebet als natürliches Bedürfnis des Menschen: Camerarius eröffnet den Traktat mit der Allaussage, dass alle Menschen infolge eines natürlichen Verlangens in schwierigen Zeiten Gelübde vorbringen und um den Beistand eines göttlichen Wesens flehen (1). Dies gilt vor allem dann, wenn sie merken, dass ihnen keine menschliche Hilfe mehr zu Gebote steht. Hieraus kann man leicht schließen, dass es sich bei einem solchen Verhaltensmuster nicht um ein kulturelles Phänomen handelt, das von den Menschen ausgedacht und durch Unterweisung eingeführt worden wäre, sondern dass es sich um eine Überzeugung handelt, die dem Verstand aller Menschen von Anfang an eingepflanzt ist. So erweist es sich, dass jeder einzelne Mensch in schwerer Bedrängnis zwangsläufig beten muss. Insbesondere Personen, die einst weniger religiös waren, treibt es dann dazu, Gott anzurufen (1-2). Camerarius führt Beispiele für ein solches Verhalten an (Bote in Aischylos' "Perser").

Der Sinn des Betens: Wenn der Wille Gottes ewig und unveränderlich ist, welchen Unterschied macht es dann, ob man ihn im Gebet anfleht oder nicht? Dieser Einwand wird durch die Weisung Gottes widerlegt, ihn anzurufen. Somit entspricht es ebendiesem ewigen Willen Gottes, dass er angebetet wird. Deshalb ist ihm auch zu gehorchen. Obwohl das Gebet so erscheint, als bedeute es, Gott einen Zwang aufzuerlegen, stellt es tatsächlich eine Berücksichtigung der göttlichen Weisung dar (2-3). Es folgen Beispiele aus der Bibel. Unfrommen Wagemut (impia audacia) und Dummheit (stultitia) lehnt Gott ab. Erfolglos muss es bleiben, Gott um Erfüllung zu bitten, wenn man diese selbst in der Hand hat, die zu Gebote stehenden Möglichkeiten jedoch aus Trägheit nicht nutzt. Vielmehr muss man Gottes Beistand für eigenes beharrliches Tun anstreben (3-4). Camerarius wendet sich gegen die Vorstellung, dass Gottes Wille eisern und durch Gebete nicht zu bewegen sei (4). Dies bedeute nämlich eine unausweichliche Festlegung der Ereignisse. Hierbei lehnt Camerarius sowohl die rigide Schicksalsauffassung der Stoiker als auch die epikureische Vorstellung vom Zufall ab. Beides steht im Widerspruch zu dem sich im Bibeltext manifestierenden Willen Gottes.

Exkurs: Glaubensgrundsätze: Im Folgenden (4-7) legt Camerarius grundlegende Glaubensinhalte des Christentums dar (u.a. Trinität, Glaube und Wissen).

Regeln des Gebets: Mag das Gebet auch auf einem natürlichen Impuls beruhen, machte die Depravation der menschlichen Natur infolge des Sündenfalls auch die Belehrung durch göttliche Gesetze nötig (7-8). Die rechte Gotteserkenntnis muss dem Gebet vorausgehen (8). Diese ist nötig, da es sehr verschiedene Gebetsriten gibt. Es folgt deshalb eine Bestimmung des wahren Gottesbegriffes (8-10). Wer Gott nicht richtig erkennt, betet etwas Falsches an. Es besteht die Gefahr der Idololatrie (10).

Gefahr der Idololatrie: Camerarius unterscheidet zwei Formen von Idololatrie (11). Die erste (11-13) besteht in der Abwendung von dem einen Gott (solum deum adorari debet). Der rechte Weg ist von Jesus Christus vorgegeben. Die zweite Form (13-18) nennt Camerarius die "Unfrömmigkeit bei der Verehrung" (impietas cultus). Diese besteht in der Verehrung von Bildern (adoratio imaginum). Er erinnert an den Bilderstreit in Konstantinopel und setzt sich kritisch mit den Auffassungen des Johannes Damascenus in dieser Kontroverse auseinander. Dem Ikonoklasmus jedoch erteilt Camerarius eine Absage (15-16). Hierbei stützt er sich auf eine Äußerung des Eusebius. Die Erinnerung an diejenigen, die sich durch ihr frommes Leben hervorgetan hätten, müsse in der Kirche aufrechterhalten bleiben. Eine Anbetung dürfe jedoch nicht stattfinden. So gebührt Maria zwar Verehrung (honor), angebetet werden darf sie jedoch nicht (Mariam nemo adoret, 18). Camerarius konkretisiert seine Kritik an der Verteidigung der Bilderverehrung durch Johannes Damascenus.

Sprachliche Form des Gebets: Als Beispiele einer sprachlich gelungenen Form der Verehrung eines Toten führt Camerarius die Epitaphien und die Leichenrede des Gregor von Nazianz auf Basilius von Caesarea und andere Autoren der Spätantike an (18-19). Camerarius bedient sich im Kontext der Form des Altersarguments und stellt klar, dass nichts älter sei als die Rede Gottes (sermo dei), die die Wahrheit darstelle (20). Er beginnt seinen Durchgang mit griechischen Beispielen und analysiert ein in lateinischer Übersetzung dargebotenes Mariengebet eines Camerarius nicht bekannten Autors aus den apokryphen Schriften (21-25). Camerarius gelangt zu einem ablehnenden Standpunkt gegenüber dem Inhalt und beruft sich auf Euagrius. Es folgen Analysen zu Gebeten aus der paganen Literatur. Diese stellt Camerarius christlichem Denken gegenüber. Die Lehre der Alten Kirche lobt er als besonders wahrheitsgemäß (28). Was sich an Falschem eingeschlichen hat, bedarf der Tilgung. Er lobt Prudentius als Dichter (28-29), tadelt ihn aber dafür, dass er die christliche Wahrheit bisweilen der Dichtkunst hintanstellt (a simplice veritate sequens amoenitatem musicam recessit). Bei einer solchen Praxis besteht, abgesehen von den Eigennamen, letztlich kein großer Unterschied mehr zu den paganen Dichtungen.

Verhältnis Mensch-Gott im Gebet: Camerarius beschäftigt sich mit der inneren Haltung des Gläubigen beim Gebet und fordert, dass Gebete frei von Zweideutigkeit und Schüchternheit sein müssen. Er reflektiert über das Verhältnis zwischen Gläubigem und Gott, das dem Gebet zugrunde liegt (30). Camerarius legt auch die Bibelstellen dar, die ihm als Grundsätze der Kirche dienen (regula / κανών ὀρθοδόξου καὶ καθολικῆς ἐκκλησίας, 39-41). Mit seiner Vorstellung einer verbindlichen Regel beruft sich Camerarius auf Clemens von Alexandria (Anm. 1).

Sprache des Gebets: Camerarius warnt davor, dass Unerfahrene den übertragenden Sprachgebrauch (oratio figurata) der Bibel als wörtlich missverstehen könnten (41). Als Beispiel hierfür werden die Karpokratianer angeführt. Deshalb solle man möglichst seine eigene Sprache verwenden (proprio sermone uti). Eine rhetorisch übersteigerte Sprache erweist sich auch bei Gregor von Nazianz als missverständlich (42). Camerarius exemplifiziert dies am Terminus μεσίτης ("Mittler").

Übereinstimmung des Gläubigen mit den Grundsätzen der Kirche: Wer etwas anderes anbetet als den dreieinigen Gott, weicht vom Übereinkommen der allgemeinen Kirche ab (a consensione Ecclesiae Catholicae, 43-44). Hierzu zitiert Camerarius den "Hebräerbrief" und Clemens von Alexandrias "Stromateis". Als Beispiel für die weiteste Abweichung von der Wahrheit des christlichen Glaubens (ἀντίχριστος defectio) wird Mohammed angeführt (46-47). Als Ort noch bestehender Frömmigkeit in Griechenland wird der Athos mit seinen Mönchen erwähnt. Unter Verweis auf einen Brief des Basilius (54) behandelt Camerarius den Zerfall des wahren Glaubens bei den Griechen. Im Folgenden unterstreicht Camerarius nochmals die Notwendigkeit von Grundsätzen (regula / κανών) in der Kirche sowohl in Hinblick auf die Lehre (doctrina) als auch auf die Moral (mores) und die Lebensweise (disciplina) (57). Dieses fundamentum bildet Jesus Christus.
Im letzten Teil des Traktats nimmt Camerarius frühere Gedanken wiederholt auf und vertieft sie. Hierbei verlässt er auch häufig die Thematik des Gebets zugunsten allgemeiner Reflexionen über die Maximen eines christlichen Lebens.

Gebete für Verstorbene: Eine Gruppe von Gebeten, die Camerarius ausführlicher behandelt, sind diejenigen für Verstorbene (60-65). Er verweist darauf, dass es schon in der Alten Kirche den Brauch des feierlichen Gebets für die Toten gibt (ritum...solemnium precum pro mortuis, 61). Als Quellen hierfür führt Camerarius Dionysius (Ps.-Dionysius Areopagita?) und Epiphanius an. Diese Sitte erklärt Camerarius damit, dass alle Christen von Anbeginn an eine Einheit bilden (61).

Unterscheidung Gebet-Gelübde: Camerarius definiert das Gelübde (votum) als die Anrufung einer Gottheit, die mit einer feierlichen Selbstverpflichtung zur Erinnerung an die erhoffte Wohltat und zum Erweis des Dankes verbunden ist (68-70). Es wird dadurch verwirklicht, dass eine bestimmte Sache dargeboten oder geleistet wird. Dies nennen die Griechen εὐχή oder εὐχωλή. Als biblisches Beispiel zitiert Camerarius Genesis 28. Über die Gelübde und ihre Fehler zu reden, sei aber hier nicht der Ort. Der Traktat endet mit einem Gebet.

Anmerkungen

  • Anm. 1: Das Thema "Gebet" behandelt Clemens von Alexandria in Strom. 7,39ff.