Camerarius an Crato, 05.06.1563: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Juli 2020, 07:51 Uhr



Chronologisch vorhergehende Briefe
Briefe mit demselben Datum
Chronologisch folgende Briefe
 Briefdatum
Camerarius an Crato, 19.03.156319 März 1563 JL
Camerarius an Crato, 06.07.15626 Juli 1562 JL
Camerarius an Crato, 12.04.156212 April 1562 JL
 Briefdatum
Camerarius an Crato, 05.06.15635 Juni 1563 JL
 Briefdatum
Camerarius an Crato, 12.04.156412 April 1564 JL
Camerarius an Crato, 05.07.15645 Juli 1564 JL
Camerarius an Crato, um den 15.09.15646 September 1564 JL
Werksigle OCEp 1168
Zitation Camerarius an Crato, 05.06.1563, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (01.07.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1168
Besitzende Institution Paris, BSG
Signatur, Blatt/Seite Ms 1456, Bl. 453v-454r
Ausreifungsgrad Abschrift
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 354-355
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johannes Crato
Datum 1563/06/05
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Non. Iunii; Jahresangabe nur im Druck
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Literas tuas animo non illo quidem timido
Link zur Handschrift https://archive.org/details/MS1456
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Biographisches (Familie); Politische Neuigkeiten
Handschrift gesehen
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:US; Benutzer:AK
Gegengelesen von
Datumsstempel 1.07.2020
Werksigle OCEp 1168
Zitation Camerarius an Crato, 05.06.1563, bearbeitet von Manuel Huth, Ulrich Schlegelmilch und Anne Kram (01.07.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1168
Besitzende Institution Paris, BSG
Signatur, Blatt/Seite Ms 1456, Bl. 453v-454r
Ausreifungsgrad Abschrift
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 354-355
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johannes Crato
Datum 1563/06/05
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Non. Iunii; Jahresangabe nur im Druck
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Literas tuas animo non illo quidem timido
Link zur Handschrift https://archive.org/details/MS1456
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Biographisches (Familie); Politische Neuigkeiten
Datumsstempel 1.07.2020


Regest

Cratos Brief, aus dem zwar keine Furcht, aber doch ein ziemlicher Mangel an Selbstvertrauen spreche, habe Camerarius erhalten. Cratos inständige Bitte (contestatio) am Ende des Briefes habe ihn, um ehrlich zu sein, ziemlich traurig gemacht und ihn an diese notwendigerweise unangenehmen Angelegenheiten erinnert (s. Anm.). Aber Cratos solle darauf achten, nicht in solchen Gedanken zu versinken und sich dadurch, um es mit Homer zu sagen (Hom. Od. 1,34), mehr Kummer als vom Schicksal bestimmt zu bereiten und sich so unglücklich zu machen. Er solle also immer jenen Bibelvers parat haben, dass die Haare auf ihrem Kopf gezählt seien (vgl. Mt. 10,30). Denn es sei nicht recht und schicke sich nicht, die eigenen Unglücksfälle durch ständige Betrachtung warm zu halten. Er schreibe dies nicht ohne Sorge an Crato, und dieser solle es wohlwollend aufnehmen.

Er habe vorgehabt, den Brief (Cratos) an (Konrad) Geßner nach Augsburg zu schicken, der diesem von dort durch einen Freund übermittelt werden solle. Aber als er einen Briefboten gefunden habe, habe er geglaubt, dafür sorgen zu müssen, dass dieser Brief (nochmals) an Crato überbracht werde. Crato werde bemerken, dass er ihn sehr genau durchgelesen habe. An einer Stelle habe er angefangen, etwas zu ändern, aber da er vermute, dass Crato gewichtige Einwände gegen eine solche Erwähnung habe, habe er aufgehört und es unkorrigiert gelassen, um Cratos Urteil – oder Verwirrung – zu respektieren (s. Anm.). Das andere Schriftstück werde er sorgfältiger überprüfen und sich bemühen, dass Crato es rechtzeitig erhalte. (hier Ende der Abschrift; s. Anm.)

Nicht ohne eine gewisse Sorge über den Verlauf seiner Reise habe er die Ankunft seines Sohnes Philipp erwartet. Denn er wisse, dass sich überall Soldaten herumtrieben, die für den dänischen Krieg eingezogen würden (Dreikronenkrieg), und dass seine Ankunft wegen der derzeitigen Überschwemmungen um seine Stadt (Leipzig) herum in Gefahr sei. Aber er überlasse sein Wohl und das seiner Familie Gott.

Man habe ihm geschrieben, dass noch keine deutschen Truppen aus Frankreich zurückgekehrt seien und der Frieden unsicher sei.

Sein Sohn Joachim halte sich immer noch in Bamberg auf und verwalte den Familienbesitz, sei dazu aber nicht geeignet. Er habe ihm seine Herangehensweisen dargelegt, aber überlasse das Feld seiner Eigensinnigkeit.

Dass Crato nicht zur Hochzeit von (Martin) Drembeck komme, weil die Reise seiner Gesundheit nicht zuträglich sei, nehme er gelassen auf. Aber da er nicht hierher (nach Leipzig) komme, was halte er davon, wenn Camerarius zu ihm (nach Breslau) komme? Er habe aber gerade kein Pferd, obwohl (Georg) Mehl und Adrian (Albinus) ihm eines versprochen hätten. Aber keiner außer Crato habe sein Versprechen bisher erfüllt, aber es sei nicht einmal ein formloser Vertrag geschlossen worden, so dass es bisher nur zur einmütigen Willensbekundung gekommen sei. Aber irgendwie sei er ins Scherzhafte abgedriftet, obwohl der gegenwärtige Stand der Dinge durch Späße nicht vorankomme.

Grüße an Crato und seine Familie, auch von Camerarius' Familie. Lebewohl.

(Anne Kram)

Anmerkungen

  • "an diese notwendigerweise unangenehmen Angelegenheiten erinnert": Vermutlich bezogen auf Cratos Brief vom 22.5.1563 (Erlangen, UB, Trew, Crato Nr. 179; s. http://www.aerztebriefe.de/id/00049452), in dem es u.a. heißt: Grave est non modo perduellionis crimen, verum etiam ἔγκλημα ἀσεβείας sustinere. Ita, ne silentium culpae confessio existimetur et ego mortuus male audiam, etiam atque etiam mihi vitandum existimo. Sed haec in tua erga me summa atque perpetua benevolentia sunt reposita.
  • "um Cratos Urteil – oder Verwirrung – zu respektieren": Dieser von Camerarius 'zensierte' Brief Cratos scheint verloren zu sein; zeitlich am nächsten steht ein Schreiben vom 29. Juni 1563 (Chur, StA, D V/37 C 36.06.27; zum Inhalt s. http://www.aerztebriefe.de/id/00032741), ohne dass rekonstruierbar wäre, ob ein Zusammenhang besteht.
  • "Ende der Abschrift": In der Pariser Abschrift Jakob Monaus endet der Brieftext an dieser Stelle. Die abschließende Grußformel des Briefes ist jedoch unverändert wiedergegeben; die Kürzung ist nicht gekennzeichnet.

Literatur und weiterführende Links