Kosten, (zu stehn) kommen

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Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 199 - 199
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Unsicherheit

In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle

Behandelter Zweifelfall:

Verb: Valenz

Genannte Bezugsinstanzen: Bismarck - Otto von, Niedere Sprache, Gegenwärtig, Hildebrand - Rudolf, Mittelhochdeutsch, Ursprünglich
Text

Ganz unbezweifelt ist bei kosten (= zu stehn kommen) die Gleichberechtigung des dritten Falles, der auch hier schon mhd. belegt ist, mit dem vierten, wenn dieser auch, wie bei allen kausativen, so auch bei diesen nach seiner Bedeutung „aufwenden machen“ ursprünglich allein berechtigt, auch noch etwas vorherrschend ist, zumal bei eigentlichen Preisangaben//1 Also gewöhnlicher: Das Einbinden kostet mich 1,20 M., dagegen auch gewöhnlicher: Die Behauptung Siziliens kostet den Karthagern viel Blut — oder mit Bismarck: Das erste Mal, daß mir ein Abschied Tränen kostete. Vgl. § 212.//. Schon in der Zeit, wo dieser Akkusativ noch mehr vorherrschte, ist er auch in die dem Sinne nach gleichbedeutende Wendung zu stehen kommen und bei dem freilich nur in gewöhnlicherer Rede stehenden bloßen kommen eingedrungen, wohl ohne heute noch beanstandet werden zu können, wenn auch der Dativ hier berechtigter ist; und Hildebrand im Wb. V, 1639 stellt sogar das Muster so aus: Wie hoch kommt dich (dir) das zu stehn?


Zweifelsfall

Verb: Valenz

Beispiel
Bezugsinstanz Bismarck - Otto von, niedere Sprache, gegenwärtig, Hildebrand - Rudolf, mittelhochdeutsch, ursprünglich
Bewertung

allein berechtigt, berechtigter, Frequenz/gewöhnlicher, Frequenz/noch etwas vorherrschend, Ganz unbezweifelt ist die Gleichberechtigung, ohne beanstandet werden zu können

Intertextueller Bezug Hildebrand: Wb. V, 1639