Camerarius an Stigel, 18.05.1558

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Stigel an Camerarius, 08.1560Mai 1558 JL
Camerarius an Stigel, 30.12.155730 Dezember 1557 JL
Stigel an Camerarius, 14.01.155514 Januar 1555 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stigel, 18.05.155818 Mai 1558 JL
 Briefdatum
Stigel an Camerarius, 19.05.155819 Mai 1558 JL
Camerarius an Stigel, 24.08.155824 August 1558 JL
Camerarius an Stigel, 06.1559?Juni 1559 JL
Werksigle OCEp 0455
Zitation Camerarius an Stigel, 18.05.1558, bearbeitet von Manuel Huth (13.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0455
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. T8v-V1r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Stigel
Datum 1558-05-18
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Jahr mutmaßlich (im Druck: XV. cal. Iunii (o.J.))
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Jena
Gedicht? nein
Incipit Non solum occupationes multiplices et molestae in causa fuerunt
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Gnesiolutheranismus
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:US
Datumsstempel 13.12.2019
Werksigle OCEp 0455
Zitation Camerarius an Stigel, 18.05.1558, bearbeitet von Manuel Huth (13.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0455
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. T8v-V1r
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Stigel
Datum 1558-05-18
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Jahr mutmaßlich (im Druck: XV. cal. Iunii (o.J.))
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Jena
Gedicht? nein
Incipit Non solum occupationes multiplices et molestae in causa fuerunt
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Gnesiolutheranismus
Datumsstempel 13.12.2019


Zielort mutmaßlich.

Hinweise zur Datierung

Johann Hommel heiratete 1558 die Tochter des Camerarius. Da im Brief erwähnt wird, dass er den Fürsten um Erlaubnis für die Hochzeit bitten wolle, stammt das Schreiben vermutlich aus demselben Jahr.

Regest

Wortreiche Entschuldigung für die späte Antwort.

Was könne Camerarius schon über die Dinge schreiben, die Stigel, ihn selbst und andere redliche und fromme Männer so sehr beunruhigten (s. Anm.)? Der Hass und die Eifersucht seien so gewaltig, dass sie jedwede vernünftige Maßnahme unmöglich machten. Schon seien neue Lügen(schriften) veröffentlicht worden (s. Anm.), die wie die Spitzmaus durch ihre eigene Aussage überführt würden und untergingen (nach Terenz, Eunuchus 1024). Doch welche Drucke publizierten in der Zwischenzeit nicht ihre gemeinsamen Feinde (s. Anm.)? In was für einer Notlage befänden sie sich, dass man schon das Argument vorbringe, die Situation sei so hoffnungslos, dass man seine Feinde um Hilfe bitten müsse (Athenaios, Deipnosophistae 13, 571a)? Einige Schriften (der Gnesiolutheraner) würden veröffentlicht, in denen sie um Hilfe gegen die (Philippisten) bäten. (Die Gnesiolutheraner) beschwerten sich darüber, dass (die Philippisten) nicht heftig genug angegangen würden.

Stigel und Camerarius wollten dies alles einfach beiseitelassen und, wie er bereits geschrieben habe, fromm sein und ihren Pflichten nachgehen, während sich die anderen stritten. Gleichwohl sei es ein großes Problem, dass diese anderen gleichsam in der Nacht kämpften, so dass sie weder ihre Freunde noch ihre Feinde erkennen konnten.

Stigel solle die Gerüchte nicht glauben, über die er geschrieben habe. Camerarius müsse dabei an die folgenden Verse des Plautus denken: "Wenn es nach mir ginge, würden alle Menschen hängen, die solche Beschuldigungen weitertragen und anhören – die sie aussprechen, an den Zungen, die sie anhören, an den Ohren" (Plautus, Pseudolus 427-429). Dieses Urteil wollten Camerarius und Stigel aber bitte nicht übernehmen.

Camerarius' Schwiegersohn Johann Hommel sei gestern aufgebrochen, um vom Fürsten (August von Sachsen) zu erfahren, an welchem Tag er (Magdalena Camerarius) heiraten dürfe. Dieser Sklavendienst (servitus; gemeint ist der Hofdienst mit seinen Abhängigkeiten) dürfte vielleicht anderen gefallen, Camerarius hingegen habe keine Freude daran. Er und sein Schwiegersohn beabsichtigten, die Hochzeit bescheiden zu feiern und nicht einmal (Philipp) Mel(anchthon) einzuladen.

Versicherung der Freundschaft. Lebewohl.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • "die Dinge (...) die Stigel, ihn und andere redliche und fromme Männer so sehr beunruhigten": Vermutlich bezieht er sich auf die Reaktionen auf den Frankfurter Rezess.
  • "Schon seien neue Lügen(schriften) veröffentlicht worden": Vielleicht ist folgendes nach dem Frankfurter Rezess erschienene Werk gemeint: Flacius, Refutatio Samaritani Interim, 1558 (Es wurde nicht gedruckt).
  • "Doch welche Drucke publizierten in der Zwischenzeit nicht ihre gemeinsamen Feinde?": Vielleicht ist folgendes nach dem Frankfurter Rezess erschienene Werk gemeint: Staphylus, Theologiae Martini Lutheri trimembris epitome, 1558.